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Abmeldung

Sie verlassen Zermatt? Wenn Sie wegziehen, melden Sie sich bitte innerhalb von 14 Tagen bei den Einwohnerdiensten ab. Hier sehen Sie auf einen Blick, was Sie für die Abmeldung brauchen.

Büro Einwohnerdienste

Schweizer Staatsangehörige

Melden Sie uns Ihren Wegzug bequem online:

E-Umzug

Ebenfalls haben Sie die Möglichkeit uns Ihren Wegzug persönlich am Schalter zu melden. Um diesen einzutragen, benötigen wir Folgendes:

  • Angabe neue Adresse
  • Wegzugsdatum

Falls Sie an einen anderen Ort in der Schweiz ziehen, ist die Abmeldung auch per E-Mail möglich.

Wochenaufenthalter

Melden Sie uns Ihren Wegzug telefonisch, per E-Mail oder persönlich am Schalter. Um diesen einzutragen, benötigen wir Folgendes:

  • Wegzugsdatum

ausländische Staatsangehörige (EU/EFTA & Drittstaaten)

Melden Sie uns Ihren Wegzug persönlich am Schalter. Um diesen einzutragen, benötigen wir Folgendes:

  • Bewilligung
  • Angabe neue Adresse
  • Wegzugsdatum

Falls Sie an einen anderen Ort in der Schweiz ziehen, ist die Abmeldung auch per E-Mail möglich.

Für ArbeitnehmerInnen, die mit einer Kurzaufent­halts­bewilligung L angemeldet sind und nach Vertrags­ende wieder ins Ausland zurück­kehren, ist keine Abmeldung notwendig. Die Abmeldung ins Ausland erfolgt nach Verfall der Bewilligung.

Kontakt

  • Einwohnerdienste / Kanzlei
    Kirchplatz 3, Postfach 345, 3920 Zermatt
    Montag und Mittwoch
    08.30 - 11.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
    Dienstag und Freitag
    08.30 - 16.00 Uhr
    Donnerstag
    08.30 - 11.00 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr