Abmeldung
Sie verlassen Zermatt? Wenn Sie wegziehen, melden Sie sich bitte innerhalb von 14 Tagen bei den Einwohnerdiensten ab. Hier sehen Sie auf einen Blick, was Sie für die Abmeldung brauchen.

Schweizer Staatsangehörige
Melden Sie uns Ihren Wegzug bequem online:
E-UmzugEbenfalls haben Sie die Möglichkeit uns Ihren Wegzug persönlich am Schalter zu melden. Um diesen einzutragen, benötigen wir Folgendes:
- Angabe neue Adresse
- Wegzugsdatum
Falls Sie an einen anderen Ort in der Schweiz ziehen, ist die Abmeldung auch per E-Mail möglich.
Wochenaufenthalter
Melden Sie uns Ihren Wegzug telefonisch, per E-Mail oder persönlich am Schalter. Um diesen einzutragen, benötigen wir Folgendes:
- Wegzugsdatum
ausländische Staatsangehörige (EU/EFTA & Drittstaaten)
Melden Sie uns Ihren Wegzug persönlich am Schalter. Um diesen einzutragen, benötigen wir Folgendes:
- Bewilligung
- Angabe neue Adresse
- Wegzugsdatum
Falls Sie an einen anderen Ort in der Schweiz ziehen, ist die Abmeldung auch per E-Mail möglich.
Für ArbeitnehmerInnen, die mit einer Kurzaufenthaltsbewilligung L angemeldet sind und nach Vertragsende wieder ins Ausland zurückkehren, ist keine Abmeldung notwendig. Die Abmeldung ins Ausland erfolgt nach Verfall der Bewilligung.
Kontakt
- Montag und Mittwoch08.30 - 11.00 Uhr und 14.00 - 16.00 UhrDienstag und Freitag08.30 - 16.00 UhrDonnerstag08.30 - 11.00 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr