Zum Hauptinhalt springen

Steuern

Gemeindesteuern, Finanzplanung und Infrastrukturprojekte – hier finden Sie transparente Informationen zu Grundlagen, Fristen und der finanziellen Entwicklung.

Person rechnet

Steuergrund­lagen

Tabelle Steuergrundlagen

Abgabe Steuererklärung

Die jährliche Steuererklärung muss bis zum 31. März an die kantonale Steuer­verwaltung in Sitten (KSV) übermittelt werden – per Post oder online.

Fristverlängerung

Fristverlängerungen müssen bei der KSV beantragt werden.

Akontozahlungen – Fälligkeiten

1. Rate
10. Februar
2. Rate
10. April
3. Rate
10. Juni
4. Rate
10. August
5. Rate
10. Oktober

Die Raten sind zahlbar innert 30 Tagen ab der Fälligkeit.

Einsprachen

Gegen Verfügungen, Veranlagung, Nachsteuer, Verfahren oder Bussen kann innert 30 Tagen schriftlich Einsprache bei der KSV in Sitten erhoben werden.

KSV

Kopie der Einsprache bitte senden an: steuern@zermatt.ch

Gegen provisorische Veranlagungen ist keine Einsprache möglich.

Steuerpflicht bei Wohnsitzwechsel

  • Innerhalb der Schweiz: steuerpflichtig in der Gemeinde mit Wohnsitz am 31. Dezember für das ganze Jahr.
  • Wegzug ins Ausland: Steuerpflicht endet am Wegzugsdatum - nach erfolgter Abmeldung, bitte kontaktieren Sie uns.

Häufige Fragen

Kontakt

  • Steuern
    Kirchplatz 3, Postfach 345, 3920 Zermatt
    Montag und Mittwoch
    08.30 - 11.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
    Dienstag und Freitag
    08.30 - 16.00 Uhr
    Donnerstag
    08.30 - 11.00 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr