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Abgabe von Trinkwasser an Landwirte

Landwirte in Zermatt dürfen für die Bewässerung von Wiesen und Matten Trinkwasser aus bestimmten Hydranten oder Brunnen nutzen – unter klar geregelten Voraussetzungen.

Die Feuerlöschhydranten stehen grundsätzlich ausschliesslich dem Feuerwehrdienst zu Löschzwecken sowie dem Werkhof für die Strassenreinigung und den Kanalisationsunterhalt zur Verfügung.

Die Gemeindeverwaltung kann Landwirten für die Bewässerung landwirtschaftlich genutzter Wiesen und Matten den Wasserbezug ab Hydranten bewilligen. Diese Nutzung ist bewilligungspflichtig (Reglement der Wasserversorgung vom 03. Oktober 1973).

Für den Wasserbezug ab den Hydranten sind zwingend Systemtrenngeräte zu verwenden. Diese werden von der Wasserversorgung gegen Unterschrift abgegeben. Die Abholung der Systemtrenngeräte erfolgt nach telefonischer Voranmeldung beim Pikettdienst der Wasserversorgung (Tel. 079 409 26 61) an der Vispastrasse 176 (Werkstatt Wasserversorgung).

Die Systemtrenngeräte sind jeweils im Herbst oder nach Beendigung der Nutzung unaufgefordert an die Wasserversorgung zurückzugeben.

Es sind ausschliesslich Gartenschläuche bzw. Spritzgeräte mit einem maximalen Innendurchmesser von ¾ Zoll (21,6 mm) zugelassen. Der Anschluss von grösser dimensionierten Regnern ist untersagt.

Der Wasserbezug ab bewilligten Hydranten ist meldepflichtig. Die Meldung hat an den Pikettdienst der Wasserversorgung (Tel. 079 409 26 61) zu erfolgen.

Bei Wassermangel oder festgestellter Wasserverschwendung wird die Wasserabgabe für die Bewässerung unverzüglich eingestellt.

Das Bewässern landwirtschaftlich genutzter Wiesen und Matten ab dem Trinkwassernetz ist in den Sommermonaten ausschliesslich zwischen 18.00 Uhr und 09.00 Uhr gestattet. An Sonn- und Feiertagen ist das Bewässern untersagt (Gemeinderatsbeschluss vom 16. Juni 2004).

In den kommenden Jahren wird die Wasserversorgung Zermatt Kontrollzähler installieren, um den Wasserverbrauch künftig exakt zu erfassen. Die Wasserversorgung wird vorgängig mit Ihnen Kontakt aufnehmen, um einen Termin für die Ortsschau zu vereinbaren. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung

Hydrant Standort

Der Gebrauch folgender Hydranten wird unter Auflagen gestattet:

303 Arloeitwald / 305 ds Tuftersand (Schafwäsche) / 306 dr Chrome / 307 d mittel Tuftra / 309 d ober Tuftra / 314 undri Tuftra / 602 d unnru Rifelalpa / 608 unner Moos (Schafwäsche) / 715 ze Flegschteine / 7601 d'Schlüematta / 3606 z’Bielti / 605 d unnru Schweigmatte / 6608 die Balme

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