Gastgewerbe
Möchten Sie eine Betriebsbewilligung beantragen? Oder sind Sie Inhaberin oder Inhaber einer Betriebsbewilligung und möchten Sie auf Ihrer bewilligten Terrasse Musik abspielen oder eine Polizeistundenverlängerung beantragen? Hier finden Sie alle Informationen, die Sie dazu brauchen.

Betriebsbewilligung
Aussenbeschallung
Gastgewerbliche Betriebe mit einer Terrasse in ihrer Betriebsbewilligung, dürfen diesen Aussenbereich beschallen. Die durch den Gemeinderat festgelegten Beschallungszeiten basieren auf den Lärmempfindlichkeitsstufen des kommunalen Bau- und Zonenreglements.
Für die Aussenbeschallung holen Sie die Bewilligung spätestens drei Wochen im Voraus bei der Einwohnergemeinde Zermatt ein.
Kleinhandel mit alkoholischen Getränken
Wer alkoholische Getränke gewerbsmässig zum Mitnehmen und/oder zur Lieferung anbietet, benötigt eine kantonale Bewilligung. Die Bewilligung berechtigt den Inhaber zum Verkauf über die Gasse und/oder zur Lieferung von gegorenen Getränken und/oder gebrannten Wassern.
Reichen Sie das Gesuch mindestens zwei Monate vor Aufnahme der Tätigkeit bei der kantonalen Dienststelle für Industrie, Handel und Arbeit ein.
Gesuch für den Kleinhandel mit alkoholischen GetränkenPolizeistundenverlängerung
Die regulären Betriebszeiten für gastgewerbliche Betriebe in Zermatt lauten 06.00 bis 24.00 Uhr. Als Inhaberin oder Inhaber einer gastgewerblichen Betriebsbewilligung können Sie fünfmal pro Jahr eine Polizeistundenverlängerung beantragen.
Reichen Sie das Gesuch mindestens fünf Arbeitstage vor dem Anlass ein.
Weiterführende Informationen
Häufige Fragen
Kontakt
- Öffentliche SicherheitBachstrasse 72, Postfach 345, 3920 ZermattMontag und Mittwoch08.30 - 11.00 Uhr und 14.00 - 16.00 UhrDienstag und Freitag08.30 - 16.00 UhrDonnerstag08.30 - 11.00 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr